Wie ist die Datensicherheit bei Ihnen im Hause geregelt?

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind datenschutzverpflichtet.

Die Datenschutzvereinbarung umfasst insbesondere die Geheimhaltungsvorschriften nach dem Sozialgesetzbuch. Anwendung findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen vom Datenschutzbeauftragten informiert bzw. geschult. Dem Auftraggeber können die Datenschutzvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass eine Verarbeitung von Sozialdaten über sichere Standleitungen läuft. Dies wird durch die jeweilige IT- Abteilung und den Datenschutzbeauftragen sichergestellt.